Stellenausschreibung Leitung Bereich Wohnen 60-70%
STELLENBESCHRIEB
insieme Region Bern (iRB) besitzt an der Wylerstrasse in Bern ein Mehrfamilienhaus mit 3-
Zimmer-Wohnungen und kleineren Wohneinheiten und vermietet diese an bis zu 16
Personen mit einer leichten geistigen Behinderung.
Daneben besteht für die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit als Kunden und Kundinnen,
nach ihrem individuellen Bedarf lebenspraktische Begleitung zu vereinbaren.
Für diese wegweisende und weitgehend selbstbestimmte Wohnform suchen wir
per 01. Mai 2023, oder nach Vereinbarung, eine
Leitung Wohnen Feb 2023
BLG: Pressemitteilung
Informationen zum neuen Behindertenleistungsgesetz finden Sie unter den Beiträgen.
Gesucht: Betreuungspersonen für insieme-Ferienangebote 2023
Sind Sie kontaktfreudig, zuverlässig, kooperativ und kompromissfähig? Haben Sie wenig Berührungsängste und allenfalls bereits Erfahrung in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung? Haben Sie Freude daran Menschen mit geistiger Behinderung schöne und abwechslungsreiche Ferientage zu ermöglichen? Dann melden Sie sich bei der Geschäftsführerin insieme Kanton Bern. Der Einsatz kann auch als Praktikum angerechnet werden.
Begleitausweis SBB
Der bisherige grüne Ausweis (Aufdruck 2017-2020) ist auch im Jahr 2022 noch gültig.
Er wird im Laufe des Jahres in einen SwissPass integriert.
Wichtig ist aber, dass Personen, welche keinen Swiss Pass haben, gratis einen Swiss Pass mit der Leistung der Begleiterkarte erhalten werden.
Hier der SBB Internet Link, in dem das ganze Vorgehen über die neue Begleiterkarte bestens beschrieben ist:
www.sbb.ch/handicap →Fahrvergünstigung – Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Neue Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen ab 1.1.2022
Seit dem 1.1.2022 haben die Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen geändert. Neu sind neben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI auch die Bildungs- und Kulturdirektion BKD sowie die Direktion für Inneres und Justiz DIJ zuständig. Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der DIJ. In allen drei Zuständigkeitsbereichen sind seit dem 1.1.2022 neue gesetzliche Grundlagen in Kraft – nämlich das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote SLG, das revidierte Volksschulgesetz VSG und das Kinderförderschutzgesetz KFSG. Um beobachten zu können, was diese Änderungen in der Praxis bewirken, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen.
REVOS steht vor der Umsetzung
Mit der Revision des Volksschulgesetzes (REVOS 2020) wird ab Januar 2022 die Sonderschulbildung unter dem Dach der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern angesiedelt sein. Im Zuge dieser Neuregelung will die BKD Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung auch kommunikativ ansprechen können, und zwar mit zwei neuen Broschüren in Leichter Sprache. Die Broschüren richten sich an Jugendliche und Eltern und informieren über das besondere Volksschulangebot. Die kbk war bei der Erarbeitung dieser Broschüren beteiligt. Medienmitteilung BKD,
Broschüre: Informationen zur Sonderschulbildung in Leichter Sprache für Kinder (pdf),
Broschüre: Informationen zur Sonderschulbildung in Leichter Sprache für Eltern (pdf)
Interview mit Christine Häsler zur REVOS:
«Wichtig ist mir, dass möglichst viele Kinder miteinander lernen»
Die bernische Bildungsdirektorin Christine Häsler führt 2022 Sonderschulen mit den Volksschulen zusammen. Dennoch werden Erstere als separate Institutionen weiterbestehen. Man dürfe das System nicht überfordern, begründet sie. Häsler weiss aus persönlicher Erfahrung, wovon sie spricht. Medienbericht Bildung Schweiz, 10/21 (pdf, ab S.12)
IV-Stelle Kanton Bern: Neue Erklärvideos
Lernen und sich weiterentwickeln, das möchten auch junge Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Jährlich unterstützt die IV-Stelle Kanton Bern rund 1500 Jugendliche bei ihrer erstmaligen beruflichen Ausbildung. Ein Erklärvideo zeigt, wie die IV junge Menschen vor und während der Ausbildung berät und begleitet, damit ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt gelingt.
Erklärvideo: Erstmalige berufliche Ausbildung für Jugendliche
Ein anderes Erklärvideo behandelt das Thema Assistenzbeitrag. Seitens Beziehenden von Assistenzbeiträgen stellen sich immer wieder Fragen, insbesondere bezüglich ihrer Rolle als Arbeitgeber und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Aspekten.
Erklärvideo: Die IV einfach erklärt für Assistenzbeitrag-Beziehende
Mobilitätsservice an Flughäfen für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen gibt es bei Flusgeslleschaften die Möglichkeit, dass man eine Assistenz buchen kann. Bloggerin Nici Bronhak erzählt von ihrer Erfarhung, die sie mit den Dienstleistungen am Flughafen gemacht hat. Blogbeitrag unbemerkt
Werden Sie Mitglied bei der kbk!
Neu können Menschen mit Behinderungen und Angehörige für einen Jahresbeitrag von min. 50.- Einzelmitglied bei der kbk werden. Interessierte können für einen Jahresbeitrag von min. 100.- Unterstützungsmitglied werden. Als Gegenleistung werden Sie zu der vier Mal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung eingeladen, wo wir uns mit Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung und Verbänden zu behindertenpolitisch relevanten Themen austauschen. Zudem erhalten Sie regelmässig Informationen zu unseren Aktivitäten. Beteiligen Sie sich, so werden sie Teil unseres Netzwerkes!
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