Medienmitteilung der GSOK vom 3.11.2022
«Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates unterstützt das neue Gesetz, wonach Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten bei der Wahl von Angeboten und Leistungserbringern erhalten sollen. Sie macht jedoch gleichzeitig verschiedene Verbesserungsvorschläge zur Schliessung möglicher Lücken. (…)
Der Kanton Bern soll als einer der ersten in der Schweiz die finanziellen Mittel für Hilfs- und Unterstützungsleistungen an Menschen mit Behinderungen direkt ausrichten. So sollen Menschen mit einem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf wählen können, ob sie in einem Heim Betreuungsleistungen erhalten oder ob sie diese Leistungen zu Hause beziehen wollen. Die Abklärung des behinderungsbedingten Betreuungsbedarfs soll künftig mit einer vereinfachten Methode («Individueller Hilfsplan») erfolgen.
Stärkere Selbstbestimmung und neue Möglichkeiten
Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) hat sich für die erste Lesung intensiv mit der Vorlage zum neuen Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) auseinandergesetzt. Sie begrüsst insbesondere die stärkere Selbstbestimmung, die zusätzlichen ambulanten Unterstützungsangebote sowie die neue Entschädigung für betreuende Angehörige. Sie sieht jedoch im geplanten Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung auch Herausforderungen für alle Beteiligten.
Es braucht punktuelle Verbesserungen
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat zwar die Zustimmung zum neuen Gesetz, fordert vom Regierungsrat im Hinblick auf die zweite Lesung aber gleichzeitig gezielte Verbesserungen. So sollen etwa auch Minderjährige Anspruch auf zusätzliche Assistenzleistungen erhalten. Ausserdem soll eine Härtefallregelung für Leistungserbringer während einer Übergangsphase sowie eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung zur Sicherstellung des Nachwuchses in Sozialberufen eingeführt werden. Eine Kommissionsminderheit möchte die Mitwirkung der Betroffenen zusätzlich stärken und die Hürden für in den Kanton Bern zugezogene Menschen mit Behinderungen senken. Weiter fordert die Minderheit eine von den Leistungserbringern unabhängigere Bedarfsermittlung sowie grössere Freiheit bei der Wahl der Unterstützungsmöglichkeiten.»