Es gibt eine Praxisänderung bei der Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität.
Menschen mit Behinderung, die privat wohnen, müssen keinen Antrag auf Assistenzbeitrag der IV mehr stellen, bevor sie Gelder über das neue Behindertenleistungsgesetz beim Kanton beantragen können. Dies ermöglicht einen erleichterten Zugang zu BLG-Leistungen. Die Subsidiarität wird bei diesen Konstellationen nicht angewandt, sodass dieselben Personen die Betreuung und Pflege übernehmen können, die dies auch bislang taten.
Was bleibt zu beachten? Leistungen wie die Hilflosenentschädigung (HE) und Pflege-/Betreuung im Rahmen der Ergänzungsleistungen müssen weiterhin zuerst geltend gemacht werden.
Insieme Biel Seeland bietet ab dem 11. August ein Beratungsangebot an, um Fragen zum neuen Behindertenleistungsgesetz zu beantworten. Käthi Rubin wird an ausgewählten Tagen im Ladenbistro in Biel anwesend sein.
Eine Anmeldung für eine Beratung ist zwingend erforderlich. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem beiliegenden Flyer: Bitte auf Link klicken für weitere Infos Informationen zu BLG Leistungen
Freundliche Grüsse
inseme Biel Seeland